Einfuehrung

Glossar

Ein Glossar über wichtige Begriffe im Rahmen unserer Expedition

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Glossar

Künstliche Intelligenz (KI/AI)

KI/AI steht für Künstliche Intelligenz bzw. engl. Artificial Intelligence. KI ist ein Teil der Informatik und umfasst Anwendungen, bei denen „Maschinen menschenähnliche Intelligenzleistungen erbringen“ (Fn. 1). Dabei orientiert sich KI vereinfacht gesagt an menschlicher Intelligenz und versucht diese zu simulieren, um sich u.a. den Fähigkeiten des Lernens, Erkennens und Schlussfolgerns anzunähern. Teilbereiche der KI sind z.B. Machine Learning, Deep Learning und Natural Language Processing.

Machine Learning (ML)

Machine Learning ist ein Teilbereich der Künstlichen Intelligenz. Das besondere am maschinellen Lernen ist, dass die eingesetzten Systeme nicht nur determinierte Entscheidungen treffen können, sondern originäre eigene Entscheidungen ohne vorherige Programmierung auf Grundlage von Daten. Dabei analysieren Algorithmen eingegebene Daten und lernen auf Basis dieser Datengrundlage, indem sie z.B. Muster erkennen. Je mehr Daten ausgewertet werden, desto bessere Entscheidungen können die Systeme treffen. (Fn. 2)

Deep Learning (DL)

Deep Learning ist wiederum ein Teilbereich des Machine Learning. Hierbei wird versucht, das menschliche Lernverhalten durch den Einsatz großer Datenmengen zu simulieren, wobei Künstliche Neuronale Netze (KNN) verwendet werden, die dem menschlichen Gehirn in seinem mehrschichtigen Aufbau nachempfunden sind. Diese Netze werden in einem iterativen Prozess mittels großer Datenmengen trainiert, bis sie in der Lage sind, komplexe Muster zu erkennen und komplexe Probleme zu lösen. (Fn. 3)

Künstliche Neuronale Netze (KNN)

Künstliche neuronale Netze werden für Deep Learning und Natural Language Processing eingesetzt. Sie imitieren das menschliche Gehirn und bestehen aus verschiedenen Schichten, durch die Informationen aufgenommen, verarbeitet und ausgegeben werden. Ein solches System besteht aus Neuronen (Knotenpunkten), die Informationen von außen oder von vernetzten anderen Neuronen aufnehmen, modifizieren und ausgeben können. Dabei gibt es klassischerweise 3 (Über)Schichten: (1) Die Eingabeschicht mit Input-Neuronen, die einkommende Daten verarbeitet, analysiert und an die nächste Schicht weiterleitet. (2) Die verborgene Schicht kann je nach Komplexität des Netzwerks aus beliebig vielen Ebenen bestehen und verarbeitet die weitergeleiteten Informationen auf jeder Ebene und über alle Neuronen, wobei die genauen Prozesse nicht sichtbar sind (Black Box). (3) Nach dem durchlaufen der verborgenen Schicht werden die Informationen an die Ausgabeschicht weitergeleitet, die ein Ergebnis der vorherigen Prozesse ausgibt. (Fn. 4)

Natural Language Processing (NLP)

Natural Language Processing ist ein Teilbereich der Künstlichen Intelligenz und des maschinellen Lernens. Es ist für den juristischen Bereich und Legal-Tech Anwendungen sehr relevant, da sich NLP mit Spracherfassung und -verarbeitung beschäftigt. Dabei wird natürliche Sprache durch Algorithmen erfasst und verarbeitet, um nach einem Lernprozess die Bedeutung der Sprache vollständig zu erfassen und darauf basierend dann weitere Prozesse einzuleiten. So können Texte analysiert, zusammengefasst, sofort übersetzt oder zusammengefasst werden. Im juristischen Bereich ergeben sich durch die sprachliche Basis viele Einsatzgebiete in Vertragsprüfungen, Recherche oder Erstellung von Rechtsdokumenten.

Blockchain

Die Blockchain ist (sehr) vereinfacht gesagt ein dezentrales digitales Datenbanksystem, das es ermöglicht verschiedene Informationen und Transaktionen in sog. Blöcken chronologisch zu speichern. Dezentral heißt, dass kein zentraler Server oder keine zentrale Einheit notwendig ist, um die Transaktionen oder Datenströme zu verifizieren. Denn die teilnehmenden Rechner sind untereinander vernetzt und jeder kann die Blockchain öffentlich einsehen (unter Nutzung von Verschlüsselungen). Werden nun neue Beiträge hinzugefügt, überprüft keine zentrale Instanz wie eine Bank den Vorgang, sondern alle anderen Teilnehmer im Netzwerk prüfen, ob der Eintrag manipulationsfrei getätigt wurde und korrekt ist; erst wenn die Mehrheit dies bestätigt, wird der Block in die Blockchain aufgenommen und kann sodann nicht mehr verändert werden (zur Fälschungssicherheit, Hashes und Mining siehe auch unser Dossier zu Blockchain und Smart Contracts). Potentielle Einsatzgebiete sind Währungen (Kryptowährungen wie z.B. Bitcoin), Smart Contracts, Lieferkettenverfolgungen, sichere Wahlen, Grundbucheinträge und viele weitere.

Bitcoin / Kryptowährungen

Kryptowährungen sind das bis dato bekannteste Einsatzgebiet der Blockchain-Technologie und ermöglichen ein dezentrales Banksystem ohne zentrale Steuerungs- und Verifikationseinheit. Die bekannteste und erfolgreichste Kryptowährung ist derzeit der Bitcoin mit einem Wert von 59.118,56 Euro pro Bitcoin. (Fn. 5)

Smart Contracts

Smart Contracts basieren auf der Blockchain-Technologie. Es handelt sich dabei um intelligente Verträge, die eine automatisierte Rechtsdurchsetzung ermöglichen. Die potentiellen Einsatzgebiete solcher Verträge sind sehr vielfältig und weitreichend; so z.B. des Leasings von Fahrzeugen, die sich bei fehlenden Zahlungen nicht mehr starten lassen, der Gesundheitsbereich, Lieferketten oder der Einsatz von IoT-Geräten. Die bekannteste Entwicklungsplattform ist Ethereum.

Cloud-Computing

Cloud-Computing meint die Auslagerung und Bereitstellung von bestimmten IT-Leistungen und Infrastrukturen über das Internet. So können Speicherplatz, Serverstrukturen oder auch Datenbanken und sogar Softwareanwendungen über Cloud-Services genutzt werden, sodass Unternehmen oder private Anwender*innen keine eigene Infrastruktur für Server, Anwendungen oder Service brauchen und bedarfsgerecht auf die Dienste zugreifen können.

Internet of Things (IoT)

Der Begriff Internet of Things (deutsch: Internet der Dinge) wird für die Vernetzung von Alltagsgegenständen im privaten Bereich und Maschinen im industriellen Anwendungsfeld verwendet. Durch die Verbindung einzelner Gegenstände (Smart Devices) mit dem Internet können sie untereinander kommunizieren (Machine-to-Machine-Kommunikation / M2M) oder mit den Nutzer*innen von beliebigen Orten, sodass (voll)automatisierte und vernetzte Tätigkeiten und Interaktionen der Gegenstände und Maschinen möglich sind. (Fn. 6) Bekanntes Einsatzgebiet für private Nutzungen sind Wearables, Autos, Smart Home-Devices und viele weitere Alltagsgegenstände. Im industriellen Bereich sind intelligente Stromnetze (Smart Grids), intelligenze Fertigung und Logistik sowie Lieferketten oder ganze intelligente Städte (Smart Cities). (Fn. 7)

Big Data

Der Begriff Big Data meint sehr große bzw. massenhafte Datenmengen, die aus verschiedenen und immer zahlreicher werdenden Quellen in komplexer und unstrukturierter Weise zusammengetragen, gespeichert, verarbeitet und ausgewertet werden können. Heutzutage können Daten von nahezu jedem Gerät, jeder Person und in jedem Zusammenhang gesammelt werden, die potentiell im Rahmen einer massenhaften und komplexen Analyse für verschiedenste Teilbereiche eingesetzt werden können. Eine einheitliche Definition des Begriffs lässt sich nicht festlegen.

Access to Justice

Access to Justice meint den Zugang zum Recht, also die Möglichkeit des Einzelnen ohne besondere Hürden und Schwierigkeiten Rechtsrat zu suchen und sein Recht auch durchsetzen zu können. Der Zugang zum Recht spielt im Bereich Legal Tech eine besondere Rolle, da die Anwendungen in vielen Bereichen Rechtszugang für Fälle ermöglichen können, in denen es sich wirtschaftlich nicht lohnt, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen oder in denen Personen sonst durch Abschreckung, komplizierte Vorgänge oder Verunsicherung von ihrer Wahrnehmung der Rechte abgehalten würden.

Dokumentenautomation

Dokumentenautomation ist ein Einsatzgebiet von Legal-Tech Anwendungen und meint die Erstellung individualisierter Standarddokumente und Verträge, die anhand von abgefragten Informationen, ausgewerteter Rechtsprechung und analysierten Anwendungsbereichen erstellt werden können.

E-Discovery

E-Discovery meint das elektronische Durchsuchen und Auffinden relevanter Dateien und Inhalte über Softwaretools. So können Dateien oder Beweismittel in Verfahren zielgerichtet lokalisiert werden, wobei dies insbesondere für den angloamerikanischen Rechtsraum relevant ist.

Chat-Bots

Chat-Bots sind elektronische Dialogsysteme, die den Nutzerinnen eine Kommunikation mit einem Bot (von Robot) ermöglichen. Die Nutzerinnen kommunizieren also in einem Chat-Fenster nicht mit einem menschlichen Gegenüber, sondern interagieren mit Bots, die versuchen die Spracheingaben zu verstehen und vorprogrammierte Lösungsansätze als Antworten wiederzugeben. Hier ist auch der Einsatz von Legal-Chat-Bots denkbar und möglich, die juristische Fragen bearbeiten können.

B2C

Die Abkürzung B2C steht für Business-to-Consumer und meint ein unternehmerisches Angebot an bzw. eine Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmen und den Endverbraucherinnen als Zielgruppe. Beispielhaft richten sich Legal-Tech Unternehmen wie Flightright oder lawio direkt an die Verbraucherinnen und handeln im B2C-Bereich.

B2B

Dagegen steht B2B für Business-to-Business und meint die geschäftlichen Beziehungen zwischen Unternehmen. So richten sich Legal-Tech-Unternehmen wie datenschutzexperte.de oder dataguard.de an mittelständische Unternehmen, verfolgen also ein Modell im B2B-Bereich.

Rechtsdienstleisung im Sinne des RDG

Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG ist nach § 2 RDG jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. Liegt eine solche nicht vor, fallen Legal Tech Unternehmen nicht unter die Beschränkungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes.

Inkassodienstleistung im Sinne des RDG

Liegt eine Rechtsdienstleistung vor, so dürfen Legal-Tech Unternehmen nur unter bestimmten Voraussetzungen und in bestimmten Umfang tätig werden. Um überhaupt tätig werden zu können, bedienen sie sich häufig einer Inkassolizenz für Inkassodienstleistungen. Inkassodienstleistung ist nach § 2 Abs 2 S. 1 RDG die Einziehung fremder oder zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen, wenn die Forderungseinziehung als eigenständiges Geschäft betrieben wird. Typischerweise geben Unternehmen die Einziehung ihrer Forderungen an externe Inkassodienstleister ab, jedoch handeln auch Legal-Tech-Unternehmen wie Flightright unter der Inkassolizenz.

Industrie 4.0

Industrie 4.0 (oft auch als 4. Industrielle Revolution bezeichnet) meint die Vernetzung von Maschinen und Abläufen in der Industrie mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechnologie und umfasst flexible Produktionen, wandelbare Fabriken, angepasste Logistik, den Einsatz von Daten und die Vernetzung aller Teilbereiche. (Fn. 8)

Legal Tech kann nach Oliver Goodenough in 3 Kategorien eingeordnet werden: Legal Tech 1.0, 2.0 und 3.0. (Fn. 9) Legal Tech 1.0 meint dabei Legal-Tech-Anwendungen, die vor allem unterstützend für die Rechtsanwendenden dienen, also Recherchetools und Datenbanken, Webtools wie Zoom und MS-Teams, Dokumentenverwaltungen oder elektronische Aktenführung.

Legal-Tech 2.0 meint Legal-Tech Anwendungen mit automatisierten Rechtsdienstleitungsangeboten, die nicht nur unterstützen, sondern bereits autonome Handlungen vornehmen; Beispiele sind z.B. E-Discovery-Tools, Flightright, Dokumentenanalysen-und Dokumentenautomationen.

Legal Tech 3.0 meint die Weiterentwicklung der automatisierten Rechtsdienstleistungen und sieht Anwendungen im Bereich der KI und smart contracts vor, die nicht nur die Teilautomatisierung einzelner Anwendungsschritte ermöglicht, sondern ganze Rechtsdienstleistungen autonom durchführen kann. Hierzu sind die meisten Anwendungen noch in Entwicklung und noch nicht final ausgereift, jedoch kann die Entwicklung auf lange Sicht zu einer Anpassung des Berufsbildes führen.

Fußnoten

1 https://news.sap.com/germany/2018/03/was-ist-kuenstliche-intelligenz/.

2 https://datasolut.com/machine-learning-vs-deep-learning/.

3 Vgl. dazu: https://datasolut.com/machine-learning-vs-deep-learning/

4 Vgl. dazu: https://datasolut.com/neuronale-netzwerke-einfuehrung/.

5 Stand 17.04.2024.

6 Vgl. dazu: https://www.bigdata-insider.de/was-ist-das-internet-of-things-a-590806/

7 https://www.oracle.com/de/internet-of-things/what-is-iot/.

8 https://www.plattform-i40.de/PI40/Navigation/DE/Industrie40/WasIndustrie40/was-ist-industrie-40.html.

9 Vgl. nachfolgend: https://de.wikipedia.org/wiki/Legal_Technology.


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